Zum 1. Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen um ein Prozent. Sie beträgt nun beispielsweise für kleine Anlagen bis 10 kW bei Teileinspeisung 7,94 Cent pro KWh und bei Volleinspeisung 12,60 Cent pro KWh. Die Förderung verringert sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023 ) halbjährlich. Denn die erneuerbaren Energien sind mittlerweile etabliert und decken über die Hälfte der Stromversorgung.
Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die für Solaranlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geltenden Fördersätze (EEG-Fördersätze) und den Mieterstromzuschlag. Der EEG-Fördersatz bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der installierten Leistung der jeweiligen Solaranlage.
Erfahren Sie mehr in den ausführlichen Informationen zu den Änderungen bei der Solarförderung sowie zum Mieterstromzuschlag für Solaranlagen auf der Website der Bundesnetzagentur.